Вот закон который ещё на земле Hessen существует.
Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:
* *(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung fur schuldig befunden worden, so konnen ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die burgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschrankt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
* *(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
* *(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.