Wohnt der Student, Schuler oder Auszubildende wahrend der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz fur Haushaltsangehorige (287 Euro seit 1. Juli 2009), sind seine Gerate nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafur ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgerate angemeldet haben.