Staatsangehorige der zum 01.05.2004 der Europaischen Union beigetretenen Lander Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier dauerhaft aufhalten mochten, konnen sich auslanderrechtlich noch nicht auf volle Freizugigkeit berufen. Burger aus diesen Staaten haben zunachst das Recht, nach Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten, wenn sie uber ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfugen.
Mochten Burger dieser Staaten im Bundesgebiet als Arbeitnehmer tatig sein oder hier Dienstleistungen erbringen, erhalten sie eine Freizugigkeitsbescheinigung nur dann, wenn Sie entweder im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind (Arbeitserlaubnis-EU) oder Ihnen die Agentur fur Arbeit bestatigt, das sie ihre Tatigkeit auch ohne Arbeitserlaubnis ausuben durfen. Hier gibt es zur Zeit aber noch einige Einschrankungen bzgl. bestimmter Berufssparten, so dass eine Arbeitserlaubnis haufig nicht erteilt werden wird.
Die vollstandige Freizugigkeit wird fur diese Personen voraussichtlich spatestens 2011 hergestellt werden. Bis dahin werden Burger dieser Staaten vorwiegend auf die Moglichkeit der selbstandigen Erwerbstatigkeit verwiesen sein, wollen sie in Deutschland arbeiten.
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Работа- это именно то, что мешает в свободное время.